Wir sind Nachbarn

17. Juni 2010

 

Rede im Deutschen Bundestag von Frank Heinrich,
CDU/CSU Fraktion 10.06.2010 zum Thema:
TOP 21: Menschenrechtsverteidiger brauchen den Schutz der Europäischen Union


Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

der weltweite Schutz der Menschenrechte war und ist ein zentrales Anliegen bundesdeutscher Politik. Dazu gemahnt uns unsere Geschichte, die leuchtenden wie auch die finsteren Kapitel dieser wechselhaften Geschichte. Und dazu beauftragt uns unsere Verfassung. Das Anliegen dieses Tagesordnungspunktes wiegt schwer genug, um das Grundgesetz an dieser Stelle auch zu zitieren: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Menschenwürde zu schützen heißt, Menschenrechte zu schützen, und es heißt vor allem, diejenigen zu schützen, die den Schutz der Würde und der Rechte anderer Menschen verteidigen, und dadurch selber in Gefahr geraten. Dazu ist die Lenkungsmacht der staatlichen Gewalt, die Politik verpflichtet.

 

Alle demokratischen Kräfte und Parteien in diesem Land stehen hier auf einem gemeinsamen Boden.

Die Koalition aus CDU/CSU und FDP weiß sich darüber hinaus einem gemeinsamen Wertekodex verpflichtet, der in der jüdisch-christlichen Tradition ebenso wurzelt wie im aufklärerischen Humanismus des liberalen Bürgertums. Diese Werte haben zur Ausprägung des Begriffes der Menschenwürde und zur Formulierung der Menschenrechte geführt.

 

Und so wird es nicht überraschen, dass ich mich namens meiner Fraktion im Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe positiv und zustimmend zum Anliegen der heute zu beschließenden Anträge geäußert habe. Menschenrechte und der Schutz von Verteidigerinnen und Verteidigern dieser Rechte stehen in unserer Prioritätenliste weit oben. Auch inhaltlich gibt es in beiden Anträgen Passagen, die wir begrüßen, insbesondere im SPD Antrag. Ich zitiere aus dem Bericht: „Die Fraktion der CDU/CSU erklärt, dass die Schnittmenge mit dem Antrag der SPD Fraktion sehr groß sei." Zu dieser Aussage stehe ich , und stehen wir, nach wie vor.

Zugleich machen mir die beiden Anträge Bauchschmerzen, denn sie suggerieren unterschwellig, dass die Bundesregierung und die Regierungskoalition sich dem Thema zu wenig widmen würde. Beide Anträge unterschlagen die Ergebnisse der bisherigen Debatten und Beschlüsse dieser Legislaturperiode.

 

Ich darf daher erinnern:

Für die Regierungskoalition ist das Thema Menschenrechte von zentraler Bedeutung, weil es als ein Querschnittsthema alle Politikbereiche betrifft. Darum haben wir bereits zu Beginn der Legislaturperiode zügig zum Thema gearbeitet und am 16.12.2009 den umfassenden Antrag „Menschenrechte weltweit schützen" in den Deutschen Bundestag eingebracht, der am 22.03.2010 beschlossen wurde.

 

Dieser Beschluss musste gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD, von Bündnis 90 / Die Grünen und Die Linke gefasst, und das zeigt leider, dass es hier nicht nur um die Sache selbst, nämlich den Schutz der Menschenrechte, sondern um eine parteipolitisch gefärbte Instrumentalisierung des Themas ging. Ähnlich lesen sich die neuerlichen Anträge. Sie enthalten Forderungen, die im von der CDU/CSU eingebrachten und vom Deutschen Bundestag beschlossen Antrag bereits enthalten sind.

 

Ich darf noch einmal erinnern:

Wir haben einen 17 Punkte umfassenden Forderungskatalog an die Bundesregierung formuliert, der zum Ziel hat „konsequent für die Menschenrechte in allen Politikbereichen einzutreten".

Diese Forderungen umfassen Themenbereiche wie:

 

- Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in der Entwicklungszusammenarbeit;
- die weltweite Abschaffung von Todesstrafe, Folter und unmenschlicher Behandlung;
- den Einsatz gegen die Beschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit;
- den Kampf gegen Sklaverei, Ausbeutung und Menschenhandel;
- den Einsatz gegen Kinderarbeit, Kindersoldaten, Zwangsprostitution, Zwangsheirat und Praktiken wie Genitalverstümmelung;
- den Einsatz gegen jegliche Benachteiligung aufgrund von Religion, ethnischer Herkunft, Geschlecht oder sexueller Orientierung weltweit;
- den Kampf für Religionsfreiheit und die Lage christlicher Minderheiten.

Dazu forderten wir auf institutioneller Ebene:
- die Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen;
(Was im Übrigen mittlerweile erreicht worden ist.);
- den Einsatz bei den Nichtunterzeichnerstaaten des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs für eine baldige Ratifizierung;
(Was ich persönlich übrigens durch meine Teilnahme an der Konferenz zur Überprüfung des Römischen Statuts in Kampala / Uganda unterstützt habe.) und
- die Unterstützung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bei der Ausübung seiner Aufgaben.

Damit diese Forderungen auch wirklich mit Leben erfüllt werden können, braucht es - wie Sie, meine Damen und Herren der SPD und von Bündnis 90 / Grünen zurecht betonen - die Beobachter und Verteidiger der Menschenrechte vor Ort.

Dass Menschenrechtsverteidiger dabei vielerorts unter Gefahr für ihr eigenes Leben agieren, ist ein trauriger, skandalöser und nicht hinnehmbarer Zustand.

 

Ich denke an die großen Menschenrechtsverteidiger des 20. Jahrhunderts: Mahatma Ghandi in Indien oder Martin Luther King in den Vereinigten Staaten, die für ihre Sache mit dem Leben bezahlen mussten. Aber ich denke auch an Begegnungen hier in Berlin mit Menschenrechtsverteidigern aus Honduras, aus Israel / Palästina und vielen anderen Ländern mehr, die vor Mitgliedern des Menschenrechtsausschusses die gefährlichen Umstände ihres Wirkens geschildert haben. Diese Menschen sind in Gefahr!

 

Darum hat sich der Deutsche Bundestag bereits 2003 in einem interfraktionellen Antrag (Drucksache 15/2078) zum Schutz von bedrohten Menschenrechtsverteidigern verpflichtet.

Darum hat die spanische EU-Ratspräsidentschaft in Rücksprache mit der Bundesregierung das Vorhaben einer Verbesserung des Schutzes von Menschenrechtsverteidigern angekündigt.

 

Darum ist die Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern seit langem fester Bestandteil der EU-Menschenrechtspolitik. Die Leitlinien zu Menschenrechtsverteidigern wurden bereits am 14. Juni 2004 vom Allgemeinen Rat der Außenminister angenommen. Damit wurde ein genereller Bezugsrahmen mit Empfehlungen für konkrete Maßnahmen der EU beim Einsatz für den Schutz dieser Personengruppe geschaffen. Am 12. Juni 2006 verabschiedete der Rat der Außenminister in Folge der umfassenden Evaluierung zur Umsetzung der Leitlinien Empfehlungen, die eine Verbesserung der Implementierung zum Ziel hatten. Deutschland setzte sich in der Dauer der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 für die konsequente Umsetzung der Leitlinien zu Menschenrechtsverteidigern ein und ergriff die Initiative zur weltweiten Erarbeitung lokaler Implementierungsstrategien der EU.

 

Und darum, eben weil wir dem Los der Verteidigerinnen und Verteidiger von Menschenrechten nicht tatenlos zu sehen können und dürfen, enthält unser Antrag „Menschenrechte weltweit schützen" - welchen, um es noch einmal zu betonen, die gesamte Opposition in diesem Hohen Hause abgelehnt hat - eine explizite Aufforderung an die Bundesregierung, die betroffenen Menschen zu schützen.


Ich zitiere:
„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:
...über die deutschen Auslandsvertretungen in akuten Fällen die notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern zu ergreifen und diese gegebenenfalls auch unter Nutzung der entsprechenden Vorschriften des geltenden Ausländerrechts kurzfristig zeitweilig in der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen."

Damit sind viele Forderungen der beiden vorliegenden Anträge obsolet. Entweder sind sie bereits Bestandteil bundesdeutscher und europäischer Menschenrechtspolitik. Oder sie sind im Antrag „Menschenrechte weltweit schützen enthalten.

 

Auch gibt es im Detail einige abweichende Positionen der CDU / CSU Fraktion zu den vorliegenden Anträgen. Ich beschränke mich auf drei davon:

 

1) Die SPD fordert in Punkt 3 die Einbeziehung von Menschenrechtsverteidigern und Menschenrechtsorganisationen in die Diskussion der Vorschläge des Rates der EU.

Diese Forderung ist unangemessen, da sie entweder bereits in der Vorfeld-Arbeit durch das Auswärtige Amt geleistet wird, oder aber einen Bereich eingreifen will, der dem Auswärtigen Amt vorbehalten ist.

 

2) Im Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen wird unter Bezugnahme auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90 / Die Grünen dargestellt, die Bundesregierung hätte trotz ihrer Kenntnis der Bedrohung von Menschenrechtsverteidigern in Honduras keine notwendigen Maßnahmen zu deren Schutz unternommen.

 

Dabei wird in der Antwort erläutert, dass Vertreter der deutschen Botschaft fortlaufend die Situation der Menschenrechte in Honduras beobachten sowie bilateral, im EU-Rahmen und in der Koordinierungsgruppe der wichtigsten Geber (G16) Kontakt mit Menschenrechtsverteidigern haben. Deren Angehörige werden durch die Botschaft zu Gesprächen empfangen, womit der Schutz dieses Personenkreises deutlich wird.

 

3) Gefordert wird im gleichen Antrag das Amt eines Verbindungsbeamten für Menschenrechtsverteidiger beim Auswärtigen Amt einzusetzen und in den Auslandsvertretungen zu gewährleisten, dass ein Verbindungsbeamter vor Ort für die aktiven Menschenrechtsverteidiger unter Ausstattung notwendiger Kapazitäten zur Verfügung steht.

Wir sehen darin eine unnötige, sehr teure Aufblähung eines auch ohne dieses Amt gut funktionierenden Verwaltungsapparates, und damit die Vergeudung finanzieller Ressourcen.

Damit komme ich zum Schluss.

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen der SPD und von Bündnis 90 / Die Grünen. Ich achte und ehre ihr Engagement für den Schutz von Menschenrechtsverteidigern.

 

Die Anträge in der vorliegenden Form lehnt meine Fraktion ab.

Stattdessen fordere ich Sie auf, ihrerseits die Schnittmenge mit dem Antrag „Menschenrechte weltweit schützen" zu erkennen, und mit der Regierungskoalition gemeinsam die Beschlüsse daraus umzusetzen.

 

Vielen Dank.

 

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Mitgliederversammlungen des Ortsverbandes Chemnitz-Altendorf, Kassberg, Rabenstein und Rottluff

zum Thema „Sparen- aber nicht bei mir?"

 

1. Analyse und Ideensammlung am Donnerstag, den 19.08.2010, 19 Uhr


2. Abschlussdiskussion am Mittwoch, den 08.09.2010, 19 Uhr

jeweils in der Gaststätte „Felsendome" Rabenstein, Weg nach dem Kalkwerk 4

 

Gemeinsam mit unseren Stadträten (und für diese) wollen wir über die geplanten Sparvorschläge des „Entwicklungs- und Konsolidierungskonzepts 2015" der Stadt Chemnitz diskutieren, welches grundlegende Auswirkungen und Veränderungen für unsere Stadt mit sich bringen wird.

 

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