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07. Oktober 2010

 

Protokollrede Frank Heinrich, MdB zu TOP 19 am 30.09.2010

-Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt über ein Individualbeschwerdeverfahren ratifizieren (BT-Drs. 17/1049, 17/3085)-


Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kollegen,

Menschenrechtsthemen stehen in dieser Legislaturperiode hoch im Kurs. Die Häufigkeit der Plenardebatten spricht hier eine deutliche Sprache. Und das ist gut so!

 

Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und der FDP hat bereits im Koalitionsvertrag den Menschenrechten einen besonderen Stellenwert in ihrer Arbeit eingeräumt.
Als Querschnittsthema durchzieht es alle Politikfelder. Die Innen- wie die Außenpolitik, die Wirtschafts- wie die Sozialpolitik. Der Mensch, das mündige Subjekt, das Individuum in Freiheit und Verantwortung, ist das Thema und der Mittelpunkt christlich-liberaler Politik.

 

Hier und heute debattieren wir über das Individualbeschwerdeverfahren zu den sogenannten WSK-Rechten. Den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten. Wir debattieren damit in medias res. Mitten hinein ins Herzen des Themas. Direkter kann man nicht über Menschenrechte sprechen.

 

Und darum begrüße ich die heutige Debatte - auch wenn meine Fraktion und ich dem Antrag der SPD-Fraktion in dieser Form nicht zustimmen können.

Nun zur Sache: Man stelle sich vor, dass man einmal ein Menschenrecht herausgreift, ein einziges, um es als das zentralste, das wichtigste, das unmittelbarste zu deklarieren. Natürlich geht das nur hypothetisch, denn schließlich ist ja gerade das unser höchstes Gut: dass Menschenrechte eben nicht teilbar sind, dass jeder Mensch gleiche Rechte hat. Jeder Mensch! Auch der Mensch, der anders aussieht als die anderen, auch der Mensch, der anders fühlt und anders liebt als die anderen, der Mensch, der anders denkt oder anders glaubt, als die anderen. Denn nicht die Norm definiert die Würde des Menschen, sondern eben gerade seine Individualität. Wir alle besitzen die gleichen Rechte, weil wir unteilbare Einzelne sind. Als Menschen, als Geschöpfe, als Ebenbilder Gottes.

 

Aber nehmen wir einmal an, man könnte es: ein Menschenrecht herausgreifen und extrapolieren. Welches müsste das sein? Die Antwort lässt an Eindeutigkeit nicht zu wünschen übrig. Das vornehmste Menschenrecht kann nur das Appell-, das Klage-, das Beschwerderecht des Individuums sein. Wie sonst kann ein Mensch seine unveräußerlichen Rechte wahren, wenn er sie nicht einklagen kann? Wie sonst kann ein Mensch sich gegen jede Form von staatlicher Willkür zur Wehr setzen? Nur wer eine unabhängige und übergeordnete Instanz besitzt, an die er sich wenden kann, und die ihm sein Recht verschafft, wird in die Lage versetzt, sein Menschenrecht auch wirklich als ein einklagbares Recht wahrzunehmen.

 

Eben deshalb hat die Bundesregierung auch federführend, und wie sie in ihrem Antrag richtigerweise formuliert, „aktiv und konstruktiv" daran mitgewirkt, das Dokument zu erarbeiten, welches die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 2008 angenommen hat und über dessen Ratifizierung wir heute sprechen: das Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt über ein Individualbeschwerdeverfahren. Durch dieses Protokoll wird ermöglicht, dass Einzelpersonen oder Gruppen - auch im Namen anderer - Beschwerden einlegen können, wenn sie die im UN-Sozialpakt festgeschriebenen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte verletzt sehen und den nationalen Rechtsweg ausgeschöpft haben.

Dadurch werden die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, die seit der Wiener Weltkonferenz für Menschenrechte 1993 gemeinsam mit den bürgerlichen und politischen Menschenrechten als unteilbar miteinander verknüpft gelten, in ihrer Bedeutung gestärkt. Dies ist ein weiterer und notwendiger Schritt, die Unteilbarkeit der Menschenrechte zu stärken.


Daher kann ich Ihrem Anliegen, liebe Kollegen von der SPD-Fraktion, eine Ratifizierung des Zusatzprotokolls zügig zu ermöglichen, nur zustimmen.

Wie Sie in Ihrem Antrag weiterhin richtig feststellen, hat „Deutschland bereits Individualbeschwerdemechanismen zum UN-Zivilpakt, zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, zur UN-Anti-Folter-Konvention und zur UN-Behinderten-Konvention anerkannt." Das ist richtig und unterstreicht den Stellenwert, den Menschenrechte in Deutschland haben. Dennoch müssen wir feststellen, dass Deutschland noch nicht zu den Unterzeichnern des Zusatzprotokolls gehört. Momentan haben 31 Staaten das Zusatzprotokoll ratifiziert, darunter auch zehn europäische Staaten. Deutschland gehört noch nicht dazu.

 

Nun stellt sich mir die Frage: Wenn die Bundesregierung nun wirklich keinen Anlass gibt, am Stellenwert menschenrechtlicher Themen zu zweifeln, und wenn man eine Ratifizierung des Zusatzprotokolls unterstützt, und gerade wenn man die Unteilbarkeit der Menschenrechte durch eine Aufwertung der WSK-Rechte gestärkt sieht. Warum ist dies der Fall? Warum zeichnet die Bundesregierung, die ja federführend an der Erstellung mitgewirkt hat, das Protokoll nicht schneller? Es muss ja Gründe geben.

 

Die Antwort ist mehrschichtig, aber eigentlich nicht sonderlich kompliziert: Wie im Antrag richtig dargestellt, überprüft das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in dessen Verantwortung der Ratifizierungsprozess liegt, die juristischen Folgen, die sich aus der Unterzeichnung ergeben. Eine solche umfassende Prüfung muss der Zeichnung notwendigerweise vorausgehen.


Würde dieser komplexe und umfangreiche Prozess abgekürzt, könnte das in der Konsequenz negative Folgen haben, die der Absicht des Zusatzprotokolls gerade entgegengesetzt sind.

Diese negativen Folgen eines voreiligen Beschlusses können sich in zwei Richtungen entwickeln:
Erstens ist eine Klageflut möglich. Auch wenn Sie, liebe Kollegen von der SPD, in Ihrem Antrag auf die geringen Fallzahlen von Beschwerden bei den von Deutschland anerkannten Individualbeschwerdemechanismen zum UN-Zivilpakt, zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, zur UN-Anti-Folter-Konvention und zur UN-Behinderten-Konvention, verweisen, lassen sich daraus keine gesicherten Rückschlüsse auf die WSK-Rechte ziehen.


Sollte es tatsächlich zu einer Flut von Klagen kommen, würde dies die Dauer der einzelnen Verfahren erheblich verzögern, was den wirklichen Opfern gerade nicht gerecht werden würde, da auch ihre Anliegen nicht in der gebotenen Dringlichkeit bearbeitet werden könnten.

Es gilt hier nichts anderes als an anderen Stellen des politischen Alltages auch - ich gestatte mir nur den Hinweis auf die Entstehung von Hartz IV: Was mit heißer Nadel gestrickt ist, wird langfristig mehr Zeit und Geld kosten, als eine gründlich erarbeitete Lösung.

 

Übrigens ist die Aussage der Antragssteller irreführend, dass durch die Ratifizierung keine neuen Verpflichtungen über jene hinaus entstehen, zu denen sich Deutschland als Vertragsstaat das Sozialpakts sowieso verpflichtet hat. Wäre dies der Fall, so wäre eine umfassende juristische Prüfung nicht notwendig. Da haben Sie Recht. Allerdings wäre dann auch ein Zusatzprotokoll an sich obsolet - und das können Sie doch eigentlich nicht meinen.

Zweitens: Mens

chen, deren Rechte verletzt werden, müssen für ihre Beschwerde Rechtssicherheit haben. Solange die Rechtslage nicht klar und eindeutig nachvollziehbar und gesichert ist, könnte das dazu führen, dass auch inhaltlich berechtigte Klagen formal juristisch abgewiesen werden müssten. Das schwächt in der Folge die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte der Menschen statt sie im Sinne des Zusatzprotokolls zu stärken.

 

Eine weitere negative Konsequenz bestünde darin, dass die „Täter" quasi rein gewaschen werden könnten. Um es an einem Beispiel zu erläutern: Vor einigen Jahren habe ich den Fall eines Mannes miterlebt, der in Ausübung eines therapeutischen Berufes sexuell übergriffig geworden ist. Das Opfer wollte, nachdem es sich einer Vertrauensperson offenbart hatte, Anzeige erstatten. Sie ging zum Anwalt, um sich Rat zu holen. Der Anwalt riet ihr zunächst von einer Anzeige ab. Es gab keine Zeugen des Geschehens. Die Beweislage war zu wenig eindeutig, als dass es zu einer Verurteilung gereicht hätte. Im Umkehrschluss wäre also ein Freispruch für den Täter erfolgt - für die betroffene Person eine weitere Demütigung. Unsichere Rechtslagen verstärken das Unrecht. Das kann nicht im Sinne des Zusatzprotokolls sein!

 

Darum prüft das BMAS die Ratifizierung ausführlich. Und das ist zu begrüßen. Eine Zeichnung des Zusatzprotokolls durch die Bundesrepublik Deutschland sollte erfolgen, das ist unstrittig. Dies soll so schnell wie möglich geschehen. Und es soll so gründlich wie nötig geschehen.

Ein Letztes: die Antragsteller fordern die Bundesregierung auf, zur Klärung der juristischen Bedenken Prof. Dr. Eibe Riedel zu Rate zu ziehen. Ohne an der fachlichen Qualifikation von Prof. Dr. Eibe Riedel irgendeinen Zweifel zu hegen, ist es nicht notwendig, ihn hinzuzuziehen. Es würde sich lediglich um einen weiteren Gutachter handeln. Die juristischen Gutachter der Bundesregierung sind fachlich völlig ausreichend. Gerade im Sinne einer zügigen Ratifizierung ist es sinnvoll, es bei den bestehenden Gutachten zu belassen. Weitere Gutachter würden den Prozess nur unnötig verlängern.

Daher, meine Damen und Herren, folgt die CDU/CSU-Fraktion dem Antrag in seiner Intention, lehnt ihn aber in der vorliegenden Form ab.

 

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

 

Frank Heinrich, 30.09.2010

 

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