Aktuelle Hinweise zur Parteiarbeit in Zeiten von Corona
Liebe Mitglieder,
wir möchten Sie über folgenden Sachverhalt informieren. Die aktuelle Sächsische Corona-Notfall-Verordnung (unten zum Download verfügbar) regelt für unsere Parteiarbeit Folgendes:
- Sitzungen in Präsenz von Gremien und Parteien sind gemäß § 6 Abs. 2 untersagt.
- Ausnahmen gelten für zwingend gesetzlich vorgeschriebene Sitzungen (z.B. Sitzungen von Kreistagen und Gemeinderäten oder unaufschiebbare Nominierungen). Dies trifft für uns in nächster Zeit nicht zu.
Demzufolge hat unser Kreisvorstand
beschlossen, alle anstehenden Versammlungen und Veranstaltungen wieder
digital durchzuführen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das
Aufbauhilfegesetz 2021 (AufbhG 2021) vom 10. September 2021, mit dem
u. a. mit Artikel 15 die Amtszeit von Vorständen und Delegierten
pandemiebedingt erneut bis zum 31. August 2022 verlängert wurde.
Natürlich werden wir sobald als möglich unsere entsprechenden Wahlen
nachholen.
Bleiben Sie gesund!